Häufige Fragen

Häufige Fragen

Kommen Sie auch an Sonn- und Feiertagen?

Ja, wir sind 365 Tage im Jahr für Sie da!

Wann sind Sie erreichbar?

In Notfällen 24 Stunden am Tag, ansonsten in den regulären Bürozeiten von 08.00 bis 16.00 Uhr.

Wie bekomme ich ein tägliches, frisches Mittagessen?

Ihr Wunsch-Menü kann geliefert werden. Wir vermitteln Probeessen verschiedener Anbieter für Heimkost.

Kann ich über den Pflegedienst auch nur Unterstützung in hauswirtschaftlichen Dingen erhalten?

Ja, natürlich. Die Pflegekasse bewilligt den Pflegegrad. Mit dieser Entscheidung steht Ihnen ein gewisser monatlicher Betrag zur Verfügung. Welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen wollen, besprechen Sie mit Ihrem Pflegedienst, der Ihnen ein Angebot macht und Ihnen die Kosten darstellt. Informieren Sie sich auch in unserem Ratgeber.

Wer übernimmt die Kosten für ein Hausnotrufsystem?

Bei einer Person mit einem Pflegegrad übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten in Höhe von monatlich 23 €. Informieren Sie sich auch in unserem Ratgeber.

Sind die Pflegeleistungen unabhängig von meinem Einkommen?

Ja, die Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf haben einen Anspruch auf Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung, sofern sie über einen Pflegegrad verfügen. Es existieren insgesamt 5 Pflegegrade und die Höhe der Leistungen hängt von dem jeweiligen Pflegegrad ab.

Wo muss ich die Leistungen beantragen?

Die Leistungen können Sie bei der Pflegekasse, die Ihrer eigenen Krankenkasse angegliedert ist, beantragen. In unserem Ratgeber informieren wir Sie darüber im Detail.

Wird der Umbau der eigenen Wohnung gefördert?

Die Pflegekasse unterstützt behindertengerechtes Wohnen. Sie bezuschusst Umbaumaßnahmen. Falls ein Umbau der eigenen Wohnung nicht möglich ist, stellt sie auch Gelder für den Umzug zur Verfügung. Informieren Sie sich auch hierzu in unserem Ratgeber.

Zahlt die Versicherung alle Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes?

Je nach Pflegegrad existieren zahlreiche Möglichkeiten, die Unterstützung durch den ambulanten Pflegedienst zu finanzieren. Je nach Ihrem persönlichen Bedarf übernimmt die Kranken- bzw. die Pflegekasse die Finanzierung z. B. durch Pflegesachleistungen, den Entlastungsbetrag oder auch die Verhinderungspflege zur Entlastung der Angehörigen. Wir informieren Sie gerne umfänglich darüber. In unserem Ratgeber informieren wir Sie darüber im Detail.

Habe ich Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln?

Ja, Pflege- und Krankenkassen finanzieren auch notwendige Hilfsmittel wie z. B. Pflegebett, Rollator, Hausnotrufgerät usw. Ebenso werden Verbrauchsmaterialien (Inkontinenzmaterial, Handschuhe usw.) bis zu einem monatlich festgelegten Betrag (derzeit 60,- €) finanziert. Informieren Sie sich auch in unserem Ratgeber. Übrigens, wir organisieren auch die Hilfsmittelversorgung über unsere Partner für Sie.

Wie schnell können Sie kommen und mit der Versorgung beginnen?

Unsere Pflegeexperten vereinbaren unmittelbar mit Ihnen einen Beratungstermin, um möglichst schnell mit der Versorgung zu beginnen. In Notfällen und besonderen Situationen sind wir auch innerhalb von 24 Std. für Sie da.

Kommen Sie auch am Wochenende?

Ja, natürlich; so wie Sie es benötigen – auch an Feiertagen.

Wie oft können Sie kommen?

Wir kommen gerne so oft, wie Sie uns brauchen und wünschen. Die Leistungen übernimmt die Krankenkasse oder Pflegekasse. Gerne beraten wir Sie kostenlos zu den Möglichkeiten der Finanzierung.

Wie viel Zeit steht für die vereinbarte Pflege zur Verfügung?

Bei unserem gemeinsamen Erstgespräch ermitteln wir Ihren Bedarf. Gemeinsam vereinbaren wir dann, zu welchen Tageszeiten, wie oft und wie lange wir zu Ihnen kommen.

Was bedeutet, wenn jemand “pflegebedürftig” ist?

Pflegebedürftig ist eine Person, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit aufweist und deshalb auf Pflege oder Hilfe durch andere angewiesen ist. Informieren Sie sich auch in unserem Ratgeber.

Wer ist pflegeversichert?

Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch Mitglied der sozialen Pflegeversicherung.
Wer privat krankenversichert ist, muss eine private Pflegeversicherung abschließen.

Wie zeitnah habe ich Anspruch auf Leistungen?

Es muss eine sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt sein. Aus der Pflegeversicherung hat grundsätzlich jeder Anspruch auf Leistungen. Viele Menschen bekommen aber auch Leistungen, die zuvor nichts in die Versicherung eingezahlt hatten.

Wer kann häusliche Krankenpflege erhalten?

Jeder, der dauerhaft oder vorübergehend krank ist und zur Sicherstellung der ärztlichen Therapie oder zur Vermeidung eines Krankhausaufenthaltes einen ambulanten Pflegedienst benötigt, der wiederum durchführt, was der Arzt verordnet hat. Immer vorausgesetzt, der Patient oder ein Familienangehöriger kann das Notwendige nicht selbst vornehmen.

Wie viele Pflegegrade gibt es?

Seit 01.01.2017 gelten fünf Pflegegrade. Diese regeln Höhe und Umfang der zu erhaltenden Pflegeleistungen. Informieren Sie sich auch in unserem Ratgeber.

Darf ich den Pflegedienst selbst wählen oder wird er mir vorgeschrieben?

Ja, Sie dürfen selbst bestimmen, mit welchem Pflegedienst Sie einen Pflegevertrag abschließen.

Wird ein Pflegevertrag geschlossen?

Wir schließen mit all unseren Kunden einen Pflegevertrag ab. Dort finden Sie die vereinbarten Leistungen und die Preise. Vorab beraten wir Sie jedoch gerne kostenlos und auf Wunsch in unseren Räumlichkeiten oder in Ihrem häuslichen Umfeld.

Wer darf einen Pflegevertrag kündigen?

Beide Parteien, der Pflegebedürftige und der ambulante Pflegedienst, können den Pflegevertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.

Kann man den Pflegedienst jederzeit wechseln?

Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich. Es ist ratsam, Ihre Krankenkasse/Pflegekasse möglichst schnell über den Pflegedienst-Wechsel zu informieren.

Was sollte ein Pflegevertrag beinhalten?

Ein Pflegevertrag sollte die vereinbarten Leistungen, die zur Erbringung dieser Leistungen notwendigen Pflegezeiten und die daraus entstehenden Kosten beinhalten.